
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte der Firma NTS-SAVE Informationssysteme GmbH. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zu ihrem Ausschluss bedarf es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits.
2. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.
§2 Angebote
1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend.
2. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
§3 Vertragsabschluss
1. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 3 Wochen gebunden.
2. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben.
3. Bei Stornierung des Auftrags seitens des Bestellers erheben wir Stornierungsgebühren von 3% des Bestellwertes, mindestens jedoch 20,00 Euro.
§4 Preise, Versand, Gefahrenübergang
1. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen sind wir 4 Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin, oder wenn der Besteller zu dem in §24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern zu unserem am Tage des Gefahrenüberganges geltenden Preise ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.
2. Der Versand (einschliesslich etwaiger Rücksendungen) erfolgt - außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er erfolgt ab (an) Firmensitz Bürgerstraße 89, 26123 Oldenburg.
§5 Lieferzeit
1. Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Besteller gemeldet ist.
3. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der Besteller das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftaggeber nur in dem Falle zu, daß wir die Verzögerung vorsetzlich oder grob fahrlässig herbei geführt haben.
4. Sollten wir auch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder Aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin um die Dauer dieser Störungen. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Besteller ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Dem Besteller steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
§6 Gewährleistung
1. Etwaigige Beanstandung unserer Ware können, soweit der Mangel offensichtlich ist, nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung, andere Mängel nur innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung (bzw. nur innerhalb einer etwaigen Garantiefrist) geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der Besteller verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung vorzulegen.
2. Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei unfreien Rücksendungen können wir die Annahme verweigern. Rücksendungen, die nicht direkt vom Besteller aufgegeben wurden (z.B. von einem Endkunden), werden von uns nicht angenommen. Berechtigte Rücksendungen werden dem Besteller frei Haus zurückgesandt (innerhalb von Deutschland).
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Übersteller über. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, daß auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
3. Bei berechtigter Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
5. Erst nach zweimaligem Fehlschlag kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
6. Schadenersatzansprüche - insbesondere auch für Mangelfolgeschäden - können uns nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits berührt.
§7 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
2. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab eventuell vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.
3. Unsere Forderungen werden - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten.
4. Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat.
6. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderung an Dritte vor.
7. Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bendenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführungen des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadenersatz nicht zu.
§8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur soweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oderweiter veräußert werden sollen.
2. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
3. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort und umfassend zu unterrichten und dem Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie und die zu unseren Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung in Oldenburg. Das gilt auch für alle sich aus Wechsel und Scheck ergebenen Verpflichtungen.
